Gemeinsam für ein sauberes Korneuburg

28.03.2023 12:06

Gemeinsam für ein sauberes Korneuburg

Symbolbild: Weggeworfene Zigarette ©Erich Teister|adobe.com

Richtige Entsorgung von Zigarettenstummel

Es ist vielen Raucher:innen leider nicht bewusst, denn der Filter sieht wie Watte aus, aber: Zigarettenfilter verrotten erst nach 10-15 Jahren, denn sie bestehen neben zahlreichen Giftstoffen aus Celluloseesterfasern (Kunststoff). Der Abbau dauert bis zu 15 Jahre, da diese Filter nicht biologisch abgebaute werden. 

  • Rund 4.000 Chemikalien bleiben im Filter und gelangen in den Boden bzw. ins Grundwasser
  • Auch kleine Kinder könnten mit Zigarettenstummeln spielen und sie in den Mund stecken
  • Fische, Vögel, Hunde verwechseln Filter mit Futter
  • Aus Grünstreifen sind Zigaretten nur sehr schwer zu entfernen, das zählt zur mühevollen Arbeit durch die Mitarbeiter:innen des Stadtservice/Wirtschaftshofes
  • Bitte unterschätzen Sie nicht die Brandgefahr durch weggeworfene Zigaretten

Die Natur ist kein Aschenbecher, deshalb bittet die Stadtgemeinde: Zigarette ausdämpfen und Filter in den Aschenbecher oder im Mistkübel entsorgen. Bitte sprechen Sie auch mit Freund:innen und Bekannten darüber, so kann zur Bewusstseinsbildung beigetragen werden.

Gehwegreinigung ist Bürger:innenpflicht

Das Stadtservice zählt zu den wichtigsten kommunalen Einrichtungen. Es bewährt sich nicht nur in der Bewältigung seiner vielfältigen Aufgabenstellungen, sondern ist auch besonders für unser herzeigbares Stadtbild mitverantwortlich. Um die Sauberkeit der Straßen und Gehwege innerhalb der Stadtgemeinde Korneuburg zu gewährleisten, muss jede und jeder seine/ihre Aufgabe erfüllen. 

Grundstücks-Eigentümer:innen haben gemäß § 93 (1) der Straßenverkehrsordnung dafür zur sorgen, dass die entlang der Liegenschaft dienenden Gehsteige und Gehwege von Verunreinigungen gesäubert sind. Die Stadtgemeinde ersucht auch um Entfernung von Beikräutern (Unkraut), das sich an Gehwegen und Gehsteigkanten oft besonders wohlfühlt. 

Optimal ist die ökologische Unkrautbekämpfung und die Vermeidung von Chemikalien. Die beste Möglichkeit ist, Unkraut mit der Hand oder mit einem Werkzeug zu entfernen. So lässt sich Unkraut aus Ritzen und Fugen leicht mit der Hand oder Hilfsspaten ausreißen. Das schont die Umwelt und die Brieftasche.

Überhängende Äste und Sträucher

Oft ragen Äste von Sträuchern und Bäumen von Privatgrundstücken in den Raum von Gemeindestraßen und Güterwegen, das ist laut § 91 (1) der StVO verboten. Deshalb ersucht die Stadtgemeinde:

  • Äste, Sträucher oder Hecken entlang eines Gehsteiges bis zu Grundgrenze auf eine Höhe von 2,50 m zurückzuschneiden
  • Entlang einer Straße diese 0,75 m vom Bankett entfernt und bis auf eine Höhe von 4,50 m zurückzuschneiden.

Äste von Bäumen, Sträuchern, Hecken und dergleichen dürfen nicht die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, oder die freie Sicht behindern laut StVO. 

Durch überhängende Äste kommt es bei der Benützung der Gehsteige und Straßen zu Behinderungen und fallweise zu Beschädigungen an Fahrzeugen. Für diese Schäden können Grundstückseigentümer:innen verantwortlich gemacht werden. Um einer Mithaftung bei Unfällen und Beschädigungen zu entgehen, sind diese Maßnahmen des Rückschnittes oder Entfernung unbedingt einzuhalten bzw. von den Grundeigentümer:innen zu veranlassen. Ein gefahrloses Benützen der Straßen, Wege und Gehsteige, insbesondere der Zu- und Ausfahrten sowie bei Kreuzungen ist von grundlegender Wichtigkeit. Daher bitten wir um Ihre Unterstützung, die Straßen und Gehwege in der Gemeinde sicher zu gestalten.