Rückblick: Vergrößerung des Fußwegenetzes seit 2019 bis 2022

18.01.2023 12:37

Rückblick: Vergrößerung des Fußwegenetzes seit 2019 bis 2022

Foto: GR Thomas Pfaffl, STR Hubert Holzer, BGM Christian Gepp, GR Michael Benedikter, GR Maria Faber und Wolfgang Schenk (Leitung Bauamt) freuen sich auf zahlreiche Benutzer:innen der Gehwege

Der Stadtgemeinde Korneuburg ist die Sicherheit der Fußgänger:innen und der Ausbau eines attraktiven Fußwegenetzes im Stadtgebiet wichtig. Besonderes Augenmerk wird auf Bereiche gelegt wie Gehsteigkanten, Bodenmarkierungen und Abgrenzungen von Parkplatzzonen für sehbehinderte Personen und Kinder.

In den vergangenen Jahren wurden die Gehsteige bei Gemeindestraßen und Landesstraßen saniert und neu gebaut, es waren insgesamt fast acht Kilometer. Zahlreiche getrennte Gehwege und Radwege wurden neugestaltet und es ist der Stadtgemeinde ein großes Anliegen weiterhin ein qualitätsvolles Fußwegnetz im Zentrum auszubauen.

JahrNeubau & Sanierung
20192,13 km
20202,18 km
20211,85 km
20221,30 km
Summe7,46 km

Gehwege sollen mindestens 2 Meter breit sein und den Flächenbedarf durch Gepäckmitführung, unterschiedliche Personengruppen, gebietsbezogene Möblierungen und „radfahrende Kinder“ berücksichtigen. Die Umweltverträglichkeit, einschließlich des Schutzes des Orts- und Landschaftsbildes und der Energieeffizienz, ist zu berücksichtigen.

Input für fußgängerfreundliche Infrastruktur wurde unter anderem im Rahmen des „Fußgänger:innen Check“ einer Vor-Ort-Veranstaltung im Oktober 2022 gegeben. Die ermittelten Fragen sind aktuell Gegenstand für die zukünftige Planung.

Bürgermeister Christian Gepp sagt: „Das gemeinsame Ziel ist weiterhin, Wohlfühlorte, kurze und grüne Wege in Korneuburg anzubieten So erhöhen wir die Lebensqualität in Korneuburg.“

Der Gehsteig hat drei Funktionsbereiche:

  1. Funktional erforderlicher Fortbewegungsraum der Fußgänger:innen
  2. Distanzstreifen zwischen Gehbereich und angrenzenden Grundstücken, der Abstand zur Bebauung schafft und oft als Wirtschafts- und Aufenthaltsfläche dient.
  3. Fahrbahnseitiger Distanzstreifen als Schutz gegenüber dem fließenden Verkehr, der Leuchten und andere technische Elemente, häufig zwischen Straßenbäumen, aufnimmt und zu Parkständen erweiterbar ist.

Für weitere Details und Informationen wenden Sie sich an: Bauamt@korneuburg.gv.at