Rote Hundekotbeutel in Korneuburg

12.04.2022 11:41

Rote Hundekotbeutel in Korneuburg

Foto (v.l.n.r.) Hundehaltung in Korneuburg: Die roten Hundekotbeutel sollen fleißig verwendet werden, so bitten die Mitarbeiter:innen von G4S Secure Solutions AG, Vize-Bürgermeisterin Helene Fuchs-Moser und Barbara Busch (Stadtgemeinde).

Damit in der Stadtgemeinde Korneuburg das Zusammenleben von Mensch und Hund problemlos verläuft, sind bei der Haltung viele Dinge zu beachten. Neben den Bedürfnissen des Hundes auch Gesetze, Regeln und Steuern.

Für die Entsorgung der "Hauferln" an öffentlichen Orten sowie in Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern sind die Hundehalter:innen verantwortlich. Die Nichtbeachtung kann teuer werden und bis zu € 90,- betragen. Diese Strafgelder fließen der Gemeinde zu, in deren Gebiet die Verwaltungsübertretung begangen wurde.

Zurzeit sind rund 840 Hunde in Korneuburg angemeldet, und der größte Freibereich in Korneuburg für Hunde ist die Hundezone bei der Donaulände. Dort können Hunde frei laufen, denn im Stadtgebiet muss der Hund an der Leine gehen. Gefahrenhunde müssen Maulkorb und Leine tragen. Als Gefahrenhunde gelten Hunde folgender Rassen, sowie deren Kreuzungen untereinander mit anderen Hunden: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull, Bandog, Rottweiler und Tosa Inu.

Hundeabgabe

Die Hundeabgabe beträgt € 45,00 bzw. € 115,00 für Gefahrenhunde. Abgabepflichtig ist jeder, der im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält. Für zugelaufene Hunde muss die Abgabe entrichtet werden, wenn sie nicht binnen einem Monat dem Eigentümer übergeben oder sonst abgegeben werden. Wer einen Hund zur Pflege oder auf Probe hält, hat die Abgabe zu entrichten, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass für den Hund bereits in einer anderen österreichischen Gemeinde eine Hundeabgabe entrichtet wird.

Hundemarke

Hundemarke: € 0,80 (einmalig bei Anmeldung oder Verlust). Jeder Hund erhält bei Anmeldung auf der zuständigen Gemeinde eine Hundemarke. Für eine verlorengegangene Hundemarke wird eine neue Marke vergeben.

Hundeanmeldung

Der Erwerb eines Hundes ist binnen einem Monat durch die/den Halter:in der Abgabenbehörde schriftlich anzuzeigen. Neugeborene Hunde gelten mit dem Ablauf des dritten Monates nach der Geburt als erworben.

Hundeabmeldung

Jede Veränderung (Hund ist verstorben, verzogen, oder an andere Personen abgegeben), muss der Abgabenbehörde schriftlich oder persönlich bekanntgegeben werden.


Weitere Informationen zur Hundeabgabe finden Sie unter:

www.korneuburg.gv.at/Hundeabgabe