Nationalratswahl - Wie wählt man richtig?

15.09.2013 15:41

Nationalratswahl - Wie wählt man richtig?

Am Wahltag IM ZUSTÄNDIGEN Wahllokal im Sprengel. Jeder Wahlberechtigte, der im Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen ist, kann am Wahltag seine Stimme in dem dafür vorgesehenen Sprengelwahllokal mit dem amtlichen Stimmzettel, welcher im Wahllokal ausgehändigt wird, abgeben.

Am Wahltag MIT WAHLKARTE in JEDEM Wahlkartenwahllokal in Österreich. Wenn der Wahlberechtigte am Wahltag NICHT in SEINEM WAHLSPRENGEL ist, kann er MIT einer WAHLKARTE in jeder anderen Gemeinde des Bundesgebietes im dafür ausgewiesenen Wahlkartenwahllokal die Stimme abgeben - Amtlichen Lichtbildausweis nicht vergessen!

Vor der „fliegenden Wahlbehörde“ mit Wahlkarte Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, in das Wahllokal zu kommen, kann schriftlich bis 25. September 2013 (24:00 Uhr) oder mündlich bis 27. September 2013 (12:00 Uhr) bei Beantragung der Wahlkarte am Gemeindeamt den Besuch der besonderen (= fliegenden) Wahlbehörde anfordern. Am Wahltag wird diese „fliegende“ Wahlbehörde direkt zum Wähler nach Hause kommen.

BRIEFWAHL mit Wahlkarte Die unterschriebene Wahlkarte muss spätestens am 29. September 2013, 17.00 Uhr, bei der Bezirkswahlbehörde einlangen (Adresse ist auf Wahlkarte aufgedruckt!) -  durch die Post - Kosten für Postweg übernimmt der Bund - durch persönliche Abgabe in Bezirkswahlbehörde, oder beauftragte Person Am Wahltag kann die Briefwahlkarte in jedem Wahllokal des Verwaltungsbezirks (nicht nur in Wahlkartenwahllokalen) bis zum jeweiligen Wahlschluss abgegeben werden  UNTERSCHIED zur LTW!

Beantragung einer Wahlkarte: - Telefonische Beantragung NICHT möglich! - Schriftliche Beantragung per E-mail, Fax oder Online: www.wahlkarten.at - Persönliche Beantragung am Gemeindeamt

Gültiger Stimmzettel:

ACHTUNG: Bei NRW gilt Grundsatz - PARTEI schlägt Vorzugsstimme - Unterschied zur LTW!! Stimmzettel ist dann GÜLTIG ausgefüllt, wenn der Wählerwille KLAR ERKENNBAR ist.

Eine eindeutige Kennzeichnung der Partei oder eines Bewerbers erfolgt durch:

- ANKREUZEN (oder ähnliches) der Partei 

- Innerhalb der Parteispalte - HINEINSCHREIBEN des Kandidaten des Bundeswahlvorschlages (oder seiner Reihungsnummer) - HINEINSCHREIBEN des Kandidaten des Landeswahlvorschlages (oder seiner Reihungsnummer) - ANKREUZEN eines Kandidaten der Regionalparteiliste -  einem anderen Zeichen oder der Streichung der übrigen wahlwerbenden Parteien.

ACHTUNG - Vorzugsstimme gilt NUR dann, wenn sie in der richtigen Parteispalte steht – Unterschied zur LTW! Eine gültige Vorzugsstimme zählt natürlich auch als Parteistimme!