ACHTUNG - SCHNEERÄUMUNG!

11.01.2010 00:00

ACHTUNG - SCHNEERÄUMUNG!

Sehr geehrte Liegenschaftseigentümer !

Die Stadtgemeinde Korneuburg ersucht, die Gehsteige unverzüglich zu räumen. Als Hauseigentümer Ihrer Liegenschaft sind Sie verpflichtet, den Gehsteig entlang Ihres Grundstückes zu räumen.

§ 93 (1) Die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten haben dafür zu sorgen, dass die entlang der Liegenschaft in einer Entfernung von nicht mehr als 3 m vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege einschließlich der in ihrem Zuge befindlichen Stiegenanlagen entlang der ganzen Liegenschaft in der Zeit von 06:00 bis 22:00 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert sowie bei Schnee und Glatteis bestreut sind. Ist ein Gehsteig (Gehweg) nicht vorhanden, so ist der Straßenrand in der Breite von 1 m zu säubern und zu bestreuen. Die gleiche Verpflichtung trifft die Eigentümer von Verkaufshütten.

(1a) In einer Fußgängerzone oder Wohnstraße ohne Gehsteig gilt die Verpflichtung nach Abs. 1 für einen 1 m breiten Streifen entlang der Häuserfronten.

Mit freundlichen Grüßen

Ing. Wolfgang Schenk
(elektronisch gefertigt)